Zertifikat AZAV (Quacert)
Wir sind zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies beinhaltet ein nach den Anforderungen der AZAV in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 aufgebautes und regelmäßig überprüftes Qualitätsmanagement-System.
Als AZAV-Träger verfügen wir über Maßnahmenzulassungen für folgende Fachbereiche:
- Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–5 des SGB III)
- Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (nach Kapitel 3 Abschnitt 4 des SGB III)