Berufsbezogene Sprachkurse

Berufssprachkurse (BSK) mit Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. Informationen hierzu finden Sie auch auf:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Teilnehmer*innen haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Teilnehmer*innen haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Teilnehmer*innen müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen.
  • Teilnehmer*innen suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Teilnehmer*innen durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.

Teilnahme als Beschäftigte*r:

  • Sofern Personen sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können diese ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass diese Personen noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Besondere Gruppen:

  • Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen.
  • Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen (45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Die aktuelle Liste dieser Herkunftsländer kann hier eingesehen werden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656

Teilnahmeberechtigung:

  • Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Ansprechpartner sind die dortigen Berater*innen. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob eventuell andere Spezialkurse in Frage kommen,
  • Wer bereits arbeitet oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befindet und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III bezieht, kann direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Basiskurse:

    • B1 auf B2: Teilnehmer*innen mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau
    • B2 auf C1: Teilnehmer*innen mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau
    • C1 auf Ziel C2: Teilnehmer*innen mit Deutschkenntnissen auf C1-Niveau (in Planung)

Die Basiskurse schließen mit einem Zertifikat über das erreichte Sprachniveau ab.

Spezialmodule:

    • A1 auf A2: Teilnehmer*innen mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau
    • A2 auf B1: Teilnehmer*innen mit Deutschkenntnissen auf A2-Niveau

Spezialkurs „Akademische Heilberufe“:

    • Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen befinden

Der Spezialkurs schließt mit einem Zertifikat über das erreichte Sprachniveau C1 kombiniert mit einer Fachsprachprüfung Medizin ab.

 

 

Berufsbezogene Sprachkurse für medizinische Fachkräfte mit Kostenübernahme durch die Teilnehmer*innen oder den Arbeitgeber:

Deutsch für medizinische Fachkräfte – sicher und kompetent im Berufsalltag

In diesen fachspezifischen Kursen wird die Kommunikation in den Bereichen Medizin und Pflege unterrichtet. Ziel ist hierbei, die Teilnehmer optimal auf den Berufsalltag in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorzubereiten:

Sprechen: Kommunizieren mit Kollegen, Patienten, Ärzten und Angehörigen

Hören und Lesen: Verstehen von Dienstanweisungen und Dialogen rund um Pflege und Medizin

Schreiben: Anfertigung schriftlicher Dokumentationen wie z. B. Gutachten, Pflege- und Aufnahmebericht (Grammatik vs. Fachsprache)

Kurs:

  • Deutsch Pflege B1 – B2 (Voraussetzung: B 1 Niveau)

Der Kurs schließt mit einem Zertifikat über das erreichte Sprachniveau B2 kombiniert mit einer Fachsprachprüfung Pflege ab.